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    Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unser Beratungsangebot.

    Was kostet die Beratung?

    Unsere Schuldnerberatung ist kostenlos, damit alle Betroffenen professionelle Beratung und Hilfe bekommen können.

    Unser Angebot wird getragen und finanziert vom Landkreis Tübingen und dem Verein für Schuldnerberatung Tübingen e.V..

    Wie läuft eine Beratung ab?
    1. Sie rufen zu unseren Sprechzeiten an und erreichen eine/n Berater:in.

    2. Am Telefon berichten Sie von Ihrem Problem und wir stellen Ihnen einige Fragen zu Ihrer aktuellen Situation.

    3. Sie bekommen Informationen über Ihre Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise.

    4. Wir besprechen auch, wie Sie schuldenfrei werden können. Auf dem Weg dorthin begleiten und unterstützen wir Sie.

    In welchen Sprachen wird eine Beratung angeboten?

    Unsere Beratungsgespräche führen wir auf Deutsch und Englisch durch.

    Für Beratungen in anderen Sprachen bitten wir Sie, eine Person zum Dolmetschen mitzubringen. So können wir sicherstellen, dass alle wichtigen Informationen korrekt vermittelt werden und Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

    Go to the English version of our website.

    Wie bereiten Sie sich auf das erste Gespräch vor?

    Es ist hilfreich, wenn Sie Ihre Schuldenunterlagen sortieren und einen Überblick über Ihre Schulden haben. Sie können auch anrufen, wenn Sie noch keinen Überblick haben.

    Es ist hilfreich, einen Überblick über Ihre Einkommenssituation zu bekommen.

    Sie können sich vor dem Termin Fragen überlegen, die Sie stellen möchten.

    Welche Themen können Sie in der Beratung besprechen?

    • Das Geld, das Sie haben, reicht nicht für den ganzen Monat.

    • Sie wollen einen Haushaltsplan erstellen.

    • Sie sind unsicher, ob Sie Sozialleistungen beantragen können.

    • Sie haben Schulden, die Sie nicht mehr bezahlen können.

    • Der Druck von Gläubigern, Inkassobüros oder Rechtsanwälten wird immer stärker.

    • Ihnen droht eine Wohnungskündigung oder eine Stromsperre.

    • Briefe werden nicht mehr geöffnet.

    • Der Lohn oder das Konto werden gepfändet.

    • Sie benötigen eine Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto.

    • Die/der Gerichtsvollzieher:in hat sich ankündigt oder Sie haben dort einen Termin.

    • Sie suchen nach Möglichkeiten zur Schuldenregulierung.

    • Sie haben Fragen zum Insolvenzverfahren.

    Wie viele Schulden müssen Sie haben, damit Sie sich an die Schuldnerberatung wenden können?

    Es gibt keine Mindesthöhe an Schulden, die man haben muss, um von uns beraten zu werden.

    Gibt es einen Unterschied zwischen Schuldnerberatung und Insolvenzberatung?

    In der Beratung bei uns merken Sie keinen Unterschied. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um schuldenfrei zu werden. Es gibt sogenannte außergerichtliche Lösungen und das gerichtliche Insolvenzverfahren.

    Wir beraten Sie zu beiden Möglichkeiten und empfehlen Ihnen bestimmte Vorgehensweisen, die wir für Ihre Situation als geeignet einschätzen. Wir führen sowohl außergerichtliche Lösungen als auch die Anbahnung eines Insolvenzverfahrens mit Ihnen zusammen durch. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.

    Was müssen Sie für eine gelingende Beratung tun?

    Damit eine Schuldenregulierung funktionieren kann und Sie auch auf lange Sicht schuldenfrei bleiben, ist es wichtig, einen guten Überblick über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Schulden zu haben. Das ist nur möglich, wenn wir von Ihnen alle wichtigen Informationen bekommen.

    Wichtig ist auch, dass wir Sie gut erreichen können (telefonisch oder per E-Mail) und dass Sie uns die Unterlagen bringen, die wir von Ihnen benötigen. Wenn Sie kein Deutsch oder Englisch sprechen, bitten wir Sie, jemanden mitzubringen, der/die für Sie übersetzt.

    In unserer Beratung darf jedes Thema angesprochen werden. Gemeinsam mit Ihnen finden wir einen Weg aus Ihren Schulden.

    Wie erreichen Sie eine/n Berater:in?

    Der Erstkontakt erfolgt über die Telefonnummer unseres Sekretariats:
    07071 9304 871

    Unsere Telefonsprechzeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr.

    Wenn Sie in die Beratung aufgenommen werden, bekommen Sie die Kontaktdaten von Ihrer/s Berater:in.

    Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

    Können Sie eine Beratung beenden?

    Die Beratung bei der Schuldnerberatung ist ein freiwilliges Angebot. Sie können die Beratung jederzeit und ohne Angaben von Gründen beenden. Wenn wir für Sie den Postverkehr mit den Gläubiger:innen übernommen haben, teilen wir diesen dann mit, dass wir Sie nicht länger beraten.

    Welche Ausbildung haben die Berater:innen?

    Unser Team besteht aus Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen und Jurist:innen. Alle Berater:innen sind im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung zusätzlich qualifiziert.

    Unterliegen die Berater:innen der Schweigepflicht?

    Ja. Alle Berater:innen unterliegen der Schweigepflicht gem. § 203 StGB. Die/Der Berater:in spricht nur mit Ihrem Einverständnis mit Ämtern, Institutionen und anderen Personen.

    Während des Beratungsprozesses bevollmächtigen Sie uns normalerweise, damit wir für Sie tätig werden können. Im ersten Termin erklären wir Ihnen, was es bedeutet, wenn Sie uns eine Vollmacht geben.

    Wie wird mit Ihren persönlichen Daten und Informationen umgegangen?

    Ihre persönlichen Daten und Informationen werden in unserer Schuldnerberatung sicher und vertraulich behandelt. Wir bewahren diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf.

    Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und gewährleisten höchste Diskretion, um Ihre Privatsphäre während des gesamten Beratungsprozesses zu schützen.

    Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

    Schuldnerberatung
    Tübingen

    Eine Einrichtung des Landkreises Tübingen und des Vereins für Schuldnerberatung e.V..

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