Informationen und Merkblätter
- Lohnpfändung
Lohnpfändungen dürfen nicht dazu führen, dass dem Schuldner und seiner Familie weniger als das sozialrechtliche Existenzminimum verbleibt. - Formbrief – Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages gem. § 850f, Abs. 1 ZPO;
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. - Lohnabtretung
- P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Sie müssen so schnell wie möglich handeln, sonst wird Ihr ganzes Geld an den Gläubiger überwiesen. - Mietschulden
Mietschulden sind besonders bedrohlich, da bei Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung die Obdachlosigkeit droht. - Geldstrafen wegen strafbarer Handlung
Interventionsmöglichkeiten gegenüber rechtskräftigem Bußgeldbescheid - Herabsetzung von Unterhalt
- Kündigung von Versicherungen
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- Sozialleistungen für SchülerInnen, Azubis und StudentInnen
- Befreiung von Zuzahlungen
für Medikamente, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, ambulante und stationäre Behandlung - Verbraucher-Insolvenzverfahren (Privatkonkurs)
- Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe
- Zuständige Stellen für Sozialleistungen
- Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Rottenburg
- Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Tübingen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Flyer des Landkreises Tübingen